Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind regelmäßig bilaterale völkerrechtliche Verträge, die Besteuerungsrechte zwischen zwei Vertragsstaaten aufteilen. Die Zielsetzung der Abkommen liegt in einer (effektiven) Einmalbesteuerung auf dem Gebiet bestimmter Steuerarten (zB Einkommen- und Vermögensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern). Hauptanwendungsgebiet der DBA ist die Vermeidung der sog juristischen (echten) Doppelbesteuerung bzw doppelter Nichtbesteuerung. DBA beschränken dabei die jeweiligen nationalen Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit.