Wie werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angewendet und ausgelegt? Der grundsätzliche Zweck der DBA ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie der doppelten Nichtbesteuerung. Zur Erfüllung dieses Zwecks sowie zur Sicherstellung der korrekten Anwendung der bilateralen Abkommen ist abzuklären, in welchem Verhältnis das DBA-Recht zu anderen Regelungen steht. Es sollen die wichtigsten Aspekte der Auslegung von DBA erläutern und das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht aufgezeigt werden.