Als innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet man eine Lieferung zwischen zwei Unternehmern, bei der Gegenstände von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen befördert oder versendet werden. Sie kann als Gegenstück zum innergemeinschaftlichen Erwerb verstanden werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist die innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Hier sind speziell die innergemeinschaftliche Warenbewegung, der bestimmte Abnehmerkreis, die Erwerbsbesteuerung beim Abnehmer, die UID-Nummer des Abnehmers sowie die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung des Lieferanten zu nennen.