Die Versandhandelsregelung stellt sicher, dass es bei Lieferungen aus dem EU-Ausland an Private und Schwellenerwerber zu keinen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von unterschiedlichen Steuersätzen kommt. Gelangt die Regelung zur Anwendung, verschiebt sich der Lieferort in das Bestimmungsland. Die Voraussetzungen für die Versandhandelsregelung beziehen sich auf die Art der Warenbewegung, den Abnehmerkreis, die Liefergegenstände und das Überschreiten der Umsatzgrenze.