Eine Kapitalherabsetzung verringert das Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft. Sie ist somit das Gegenstück zur Kapitalerhöhung. Soweit bei der Kapitalherabsetzung Vermögen an die Anteilsinhaber ausgekehrt wird, ist steuerlich vorrangig von einer Einlagenrückzahlung auszugehen. In bestimmten Fällen kann aber eine Gewinnausschüttung vorliegen.