Die Bestimmung des Leistungsorts richtet sich bei der Vermietung von Beförderungsmitteln nach der Dauer der Vermietung. Je nachdem, ob es sich um eine kurz- oder langfristige Vermietung handelt, kommen unterschiedliche Leistungsorte zur Anwendung. Die Vermietung von Beförderungsmitteln ist von der Personenbeförderung abzugrenzen.