Kapitalverkehrsteuern erfassen bestimmte Rechtsvorgänge am Kapitalmarkt und sollen die „Zusammenballung und Bewegung anonymen Kapitals“ besteuern. Die ursprünglich im KVG vorgesehenen Kapitalverkehrsteuern (Gesellschaftsteuer, Wertpapiersteuer, Börsenumsatzsteuer) werden aktuell nicht mehr erhoben.
Im KVG ursprünglich verankerte Kapitalverkehrsteuern
Kapitalverkehrsteuern im Sinne des KVG waren