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Grunderwerbsteuer – Erklärungspflicht und Selbstberechnung

Verkehrsteuern & GebührenGrunderwerbsteuerHelnwein/FormanekSeptember 2024

Erwerbsvorgänge, die dem GrEStG unterliegen, sind den Finanzbehörden anzuzeigen und die aus den Erwerbsvorgängen resultierenden Abgaben entsprechend zu entrichten. Das GrEStG sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor: das Einreichen einer Abgabenerklärung oder die Anmeldung zur Selbstberechnung der Abgaben. In beiden Verfahren ist ein Parteienvertreter (= Notar oder Rechtsanwalt) verpflichtend einzubinden und die Übermittlung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.

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