Den Arbeitnehmer treffen während aufrechten Arbeitsverhältnisses zahlreiche Meldepflichten und -obliegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber, die sich entweder ausdrücklich aus dem Gesetz (auch Kollektivvertrag, Dienstvertrag) oder aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergeben. Häufig dient eine entsprechende Information an den Arbeitgeber auch dem eigenen Interesse des Arbeitnehmers (zB erhöhter Kündigungsschutz etc).