Als Rücktritt vom Arbeitsvertrag wird die Situation bezeichnet, in der eine der Arbeitsvertragsparteien noch vor Beginn der ersten Arbeits- und Entgeltleistungen vom Vertrag einseitig abgeht. Die §§ 30 f AngG normieren die rechtliche Situation und die Rechtsfolgen eines Rücktritts vom Arbeitsvertrag für Angestellte. Für Arbeiter gibt es hingegen keine spezielle gesetzliche Grundlage, weswegen sich die Rechtsfolgen des Rücktritts in erster Linie nach den allgemeinen Regelungen der §§ 918 ff ABGB bestimmen.