Eine unternehmerische (selbständige) Tätigkeit kann nicht nur als Einzelunternehmer:in ausgeübt werden. Vielmehr ist es auch möglich, zusammen mit anderen Personen in Formen des Gesellschaftsrechts unternehmerisch zu agieren oder im Rahmen einer Gesellschaftsform eine geschäftsführende und damit unternehmensbestimmende Funktion auszuüben. Dementsprechend ist auch die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung unternehmerischer Tätigkeiten differenziert ausgestaltet.