Selbständig erwerbstätige Personen, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind verpflichtend in das Modell der Selbständigenvorsorge (Abfertigung für Selbständige) eingebunden. Sonstige selbständig erwerbstätige Personen („Freiberufler“) können sich auf freiwilliger Basis in das Modell der Selbständigenvorsorge integrieren. Die genauen Modalitäten für die Selbständigenvorsorge sind dabei im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geregelt.