Bei den „Neuen Selbständigen“ ist für die Begründung der Pflichtversicherung im GSVG entscheidend, dass die Person Einkünfte erzielt, die die für das jeweilige Kalenderjahr geltende Versicherungsgrenze überschreiten. Zu klären ist daher, welche Einkünfte zu berücksichtigen sind und welche Folgen das Überschreiten der Versicherungsgrenze für die dann als „Neue Selbständige“ pflichtversicherte unternehmerisch tätige Person hat.