vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtversicherung und Versicherungsgrenzen

SozialversicherungBeitragsrecht - Bäuerliche SozialversicherungFiedlerFebruar 2024

Die bäuerliche Sozialversicherung besteht aus den folgenden drei Versicherungszweigen: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Die Pflichtversicherung betrifft grds alle drei Versicherungszweige (= Vollversicherung), aber es kann auch vorkommen, dass man nur in einzelnen Versicherungszweigen (= Teilversicherung) versichert ist. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Willen aller Beteiligten. Sobald bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen vorliegen, tritt der Versicherungsschutz ex lege ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte