Da die Personalverrechnung als auch das Rechnungswesen (Buchhaltung) eines Betriebes grundsätzlich nicht unternehmensintern durchgeführt werden, eine Zusammenarbeit mit diesen Bereichen jedoch für den Ablauf einer GPLB wesentlich ist, stellt sich die Frage: „Welche Kontrollen können vor einer GPLB unternommen werden?“ Darüber hinaus stellt sich auch die grundsätzliche Frage, welche Kontrollsysteme in der Personalverrechnung eingeführt werden können, um eine persönliche Haftung des nach außen zur Vertretung befugten Organs eines Unternehmens im Falle von schuldhaftem Verhalten auszuschließen.