Unter Lohnpfändung, Bezüge- oder Gehaltsexekution versteht man die Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners. Der Gläubiger kann den Entgeltanspruch pfänden lassen, der dem Schuldner seinerseits gegen einen Dritten (Drittschuldner) zusteht. Der Drittschuldner hat das Existenzminimum zu ermitteln und den übersteigenden Bezugsteil (= pfändbarer Betrag) an den betreibenden Gläubiger zu überweisen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen Unterhaltsexekutionen und gewöhnlichen Exekutionen.