Setzen Arbeitgeber künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmen in ihrem Interesse ein, stellt sich die Frage, welche Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in Form des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen zu beachten sind. Je nachdem, welcher Tatbestand der §§ 96 ff ArbVG vorliegt, ist die Zustimmung des Betriebsrates notwendig oder ersetzbar. Die notwendige oder ersetzbare Regelung durch Betriebsvereinbarung setzt jedoch voraus, dass die geplante Verarbeitung sowohl im Einklang mit der DSGVO als auch im Einklang mit der KI-VO steht.

