Unterliegt ein Arbeitnehmer dem Abfertigungssystem nach dem BMSVG (Abfertigung Neu), hat der Arbeitgeber ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an den für den Arbeitnehmer zuständigen Träger der Krankenversicherung, zur Weiterleitung an die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) zu überweisen, sofern das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert.