Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften durch diese selbst oder durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung an Begünstigte (= Dienstnehmer ehemalige Dienstnehmer, sowie [Ehe-]Partner und Kinder des Dienstnehmers) ist bis € 4.500,– jährlich und pro Dienstverhältnis steuer- und beitragsfrei. Die Dividenden aus den von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung treuhändig für die Begünstigten verwalteten Aktien werden an die Begünstigten weitergeleitet und sind bei diesen (kapitalertrag)steuerpflichtige Kapitalerträge.