Für den Vorteil aus einer Mitarbeiterbeteiligung (Aktienkaufprogramm) sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerbegünstigung vor, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind wie vor allem die Hinterlegung der Wertpapiere bei einem inländischen Kreditinstitut und eine fünfjährige Behaltefrist. Das Einkommensteuergesetz sieht einen Freibetrag in Höhe von € 3.000,– pro Kalenderjahr für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Unternehmensaktien vor. Jene Beträge, die der Arbeitgeber steuerbefreit abrechnen kann, bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.