Grundsätzlich sind alle im Inland selbstständig bzw unselbstständig Erwerbstätigen sozialversichert. Die Pflichtversicherung ist daher prinzipiell an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geknüpft. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen Versicherungsschutz besteht, obwohl die Versicherten keiner Tätigkeit nachgehen. Zentral ist hierbei vor allem die Versicherung beim Bezug von Leistungen nach dem AlVG, die Teilversicherung in der Pensionsversicherung, die Kranken- und Pensionsversicherung bei Inanspruchnahme von Familienhospiz- oder Pflegekarenz sowie die Krankenversicherung für Pensionisten.