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Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

SozialversicherungBeitragsrecht - ASVGThalerApril 2024

§ 69 ASVG statuiert das Recht, geleistete Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern, die dem Grunde oder der Höhe nach nicht geschuldet waren.

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