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Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

SozialversicherungBeitragsrecht - ASVGThalerJänner 2026

§ 69 ASVG normiert die rechtliche Grundlage für die Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, soweit diese dem Grunde oder der Höhe nach nicht geschuldet waren.

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