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Pflichtversicherte Personen nach dem GSVG/FSVG (Vollversicherung)

SozialversicherungBeitragsrecht - GSVGNogglerJuli 2024

Im GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) wird die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung von Personen geregelt, die unter den Terminus „Selbständige“ fallen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftliche Bereich). Nach dem GSVG aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit pflichtversicherte Personen sind in der Unfallversicherung nach dem ASVG teilversichert. Eng mit dem GSVG verbunden ist das FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz). Dieses regelt für einige freiberuflich tätige Personengruppen die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.

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