Im GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) wird die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung von Personen geregelt, die unter den Terminus „Selbständige“ fallen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftliche Bereich). Nach dem GSVG aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit pflichtversicherte Personen sind in der Unfallversicherung nach dem ASVG teilversichert. Eng mit dem GSVG verbunden ist das FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz). Dieses regelt für einige freiberuflich tätige Personengruppen die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.