In der Metallindustrie gibt es für Arbeiter und Angestellte ein einheitliches Lohn- bzw Gehaltsschema. Es gibt Biennal- und Triennalsprünge. Es gibt elf Beschäftigungsgruppen (BG „A“ bis BG „K“), wobei für die Einstufung von Arbeitern lediglich sieben Beschäftigungsgruppen (BG „A“ bis BG „G“) zu beachten sind. Der Kollektivvertrag enthält spezielle Bestimmungen betreffend Akkordarbeit und Prämienarbeit. An Zulagen sieht der Kollektivvertrag insb SEG-Zulagen, Nachtarbeitszulagen, Schichtzulagen, die Montagezulage und den Vorarbeiterzuschlag vor.