Der Kollektivvertrag sieht vor, dass bei Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes einschließlich Reisen eine Aufwandsentschädigung (Taggeld) gebührt. Wegzeiten innerhalb der Normalarbeitszeit sind wie Arbeitszeit zu vergüten. Für Wegzeiten außerhalb der Normalarbeitszeit gebührt für die Hin- und Rückfahrt mindestens ein zusätzlicher Stundenlohn (Wegzeitvergütung); muss der Arbeitnehmer dabei ein Fahrzeug lenken, so gebührt dafür eine Überstundenentlohnung. Der Kollektivvertrag enthält weiters Bestimmungen betreffend Fahrtkostenersatz und Nächtigungsgeld.