Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe kennt insgesamt acht Lohngruppen: vom ungelernten Arbeiter über den angelernten Arbeitnehmer bis hin zum Facharbeiter, Techniker. Weiters gilt ein eigener Verdienstbegriff, der im Wesentlichen die Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlungen darstellt. Neben speziellen Bestimmungen betreffend Akkord- und Prämienarbeit sieht der Kollektivvertrag diverse Zulagen vor. Die Verrechnungsperiode ist der Kalendermonat, für variable Entgeltbestandteile kann Abweichendes vereinbart werden. Es gilt eine Verfallsfrist von sechs Monaten.