Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe legt einen eigenen Dienstreisebegriff fest und sieht dafür Vergütungen und Aufwandsentschädigungen (Entfernungszulagen) vor. Der Kollektivvertrag kennt eine eigene Wegzeitenregelung, wenn die Arbeit direkt an der auswärtigen Arbeitsstelle angetreten wird.
Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes (Abschnitt VIII)
Definition Dienstreise
Hinweis