Der Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen- und Metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie gilt für das gesamte Bundesgebiet für Betriebe, die den im Kollektivvertrag aufgezählten Fachverbänden angehören; ihm unterliegen alle Arbeiter und gewerblichen Lehrlinge. Die Kündigungsfristen sind nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt und sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von unterschiedlicher Länge. Es gibt eine vom Berufsausbildungsgesetz abweichende Weiterverwendungszeit für Lehrlinge.