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Kollektivvertrag Metallgewerbe Arbeiter - arbeitszeitrechtliche Bestimmungen

Wichtige KollektivverträgeMetallgewerbe und MetallindustrieMajeranowskiJuli 2024

Im Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe gilt eine Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden. Flexible Arbeitszeitmodelle sind möglich, darunter fallen: Durchrechnung der Arbeitszeit, Bandbreite, erweiterte Bandbreite, Schichtarbeit und Dekadenarbeit. Der Überstundenteiler beträgt 1/143 des Monatslohnes. Der Zuschlag beträgt grundsätzlich 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen 75 % bzw 100 %. Für die Abgeltung der Mehrarbeit gilt ein 50%iger Zuschlag. 

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