Anlässlich von Inlands- bzw Auslandsdienstreisen ausbezahlte Taggelder können bis zu den steuerlich maximal zulässigen Höchstsätzen (€ 26,40 bzw dem jeweiligen Auslandssatz laut Reisegebührenvorschrift) unter Berücksichtigung der jeweiligen Abrechnungsgrundsätze steuerfrei gewährt werden. Neben dem Vorliegen einer Dienstreise im steuerlichen Sinn, ist insbesondere die Reisedauer, der maßgebliche Abrechnungszeitraum sowie das Wissen um bereitgestellte bzw bezahlte Mahlzeiten von maßgeblicher abgabenrechtlicher Bedeutung.