Nächtigt der Arbeitnehmer dienstreisebedingt am Reiseort, so können pauschale Nächtigungsgelder (Inland: € 15,–; Ausland: jeweiliger Satz der Reisegebührenvorschrift) abgabenfrei ersetzt werden. Anstelle des pauschalen Nächtigungsgeldes können dem Arbeitnehmer auch die nachgewiesenen (höheren) Kosten für die Nächtigung (einschließlich der Kosten für das Frühstück) abgabenfrei vergütet werden.