Die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung ist der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen, die ihm in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw einem allfälligem Pendlerpauschale und Pendlereuro abgegolten. Ein steuerfreier Ersatz von Kilometergeldern ist für diese Fahrten nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer am Weg in die Arbeitsstätte oder am Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung Kunden aufsucht. Auch diesfalls stellen nur die durch die Kundenbesuche bedingten Mehrkilometer betriebliche Fahrten dar.