Das Arbeits-/Dienstzeugnis ist der schriftliche Nachweis über Art und Dauer einer beruflich ausgeübten Tätigkeit. Im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht ein durchsetzbarer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf kostenlose Ausstellung eines solchen Zeugnisses gegenüber dem Arbeitgeber. Ein qualifiziertes Zeugnis das zusätzlich zum einfachen Zeugnis auch eine Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers enthält ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn jedoch vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, dann darf es keine nachteiligen Anmerkungen enthalten.