Eine Konkurrenzklausel ist eine Vereinbarung, durch die der Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird. Konkurrenzklauseln sind nach österreichischem Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig, zum Schutz der Arbeitnehmer und der Volkswirtschaft jedoch durch die §§ 36 f AngG, § 2c AVRAG streng reglementiert.