Löst der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rechtswidrig auf bzw gibt dieser dem Arbeitnehmer einen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zur nächsten ordnungsgemäßen Beendigungsmöglichkeit des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Bei einem drei Monate übersteigenden Anspruch muss sich der Arbeitnehmer jedoch unter anderem anrechnen lassen, was er zB bei einem neuen Dienstgeber ins Verdienen bringt.