Unter Outplacement versteht man die professionelle externe Unterstützung von ausscheidenden Arbeitnehmern bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes. Im Vordergrund steht dabei die rasche Neupositionierung des betroffenen Arbeitnehmers ohne lange Arbeitslosigkeit und ohne Verlust des „Marktwertes“. Hinsichtlich der vom Arbeitgeber getragenen Outplacement-Kosten für ausscheidende Arbeitnehmer sind in abgabenrechtlicher Hinsicht einige Punkte zu berücksichtigen.