Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe enthält umfangreiche Regelungen über die Reiseaufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen bzw Telearbeit. Auch werden im Kollektivvertrag Regelungen über die Geltendmachung und den Verfall von Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis festgelegt. Darüber hinaus enthält der Kollektivvertrag noch diverse Sonderbestimmungen etwa für Altersteilzeit oder Diensterfindungen, die in der Praxis jedoch weitgehend unbedeutend sind. Unter anderem werden auch die Rechte und Pflichten zwischen den Kollektivvertragsparteien näher festgelegt.