Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor. Der Kollektivvertrag enthält diverse Regelungen über die Durchrechnung und Ausdehnung der Normalarbeitszeit. Diese Arbeitszeitmodelle sind von unterschiedlicher Komplexität und Praxistauglichkeit. Darüber hinaus enthält der Kollektivvertrag umfangreiche Regelungen über die Abgeltung von Mehr-, Über- und Nachtstunden. Das Ausmaß der Verkürzung der Normalarbeitszeit kann bei Lehrlingen für zusätzliche Bildungsmaßnahmen genutzt werden.