Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe erfasst in seinem Geltungsbereich, mit Ausnahme bestimmter leitender Angestellter, alle dem AngG unterliegenden Dienstnehmer sowie kaufmännische Lehrlinge. Für diese Dienstnehmer enthält der Kollektivvertrag bspw Regelungen über die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Bemessung der Urlaubsdauer, die Anrechnung von Karenzen, Probezeit und Kündigungstermine, die Weiterverwendungszeit von Lehrlingen sowie Verfallsfristen.