Beginnt eine Altersteilzeit nach dem 31. 10. 2026, erhalten gut verdienende Arbeitnehmer weniger Geld. Die Limitierung des Lohnausgleichs zusammen mit dem Teilzeitentgelt sinkt auf 75 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Diese Verschlechterung betrifft sowohl eine kontinuierliche Altersteilzeit als auch eine geblockte Altersteilzeit. Für den Arbeitgeber gibt es ebenfalls Verschlechterungen. Bei einer kontinuierlichen Altersteilzeit muss der Arbeitgeber auch nach dem Jahr 2028 mindestens 20 % der ersetzbaren Zusatzkosten aus eigener Tasche tragen.

