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Entlassung Angestellte - Dienstverhinderung über eine erhebliche Zeit

BeendigungsartenEntlassungsgründeVinzenzApril 2024

Ein Angestellter kann nach § 27 Z 5 AngG entlassen werden, wenn er durch eine längere Freiheitsstrafe oder durch Abwesenheit während einer den Umständen nach erheblichen Zeit, ausgenommen wegen Krankheit und Unglücksfalls, an der Verrichtung seiner Dienste verhindert ist.

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