Der Arbeitgeber kann einen Angestellten entlassen, wenn dieser sich weigert, seine Dienste zu leisten oder gerechtfertigte Weisungen zu befolgen. In beiden Fällen verletzt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht. Deren Umfang ergibt sich im Einzelfall aus dem Arbeitsvertrag, Weisungen müssen im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit üblich sein. Eine Pflichtenvernachlässigung muss darüber hinaus schuldhaft und beharrlich erfolgen. Letzterer Aspekt setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor ermahnt hat, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Dienstverletzung vor.