Die zunehmende Verbreitung von algorithmenbasierten Entscheidungssystemen und KI führt zu deren Einsatz im Personalbereich, in der Hoffnung, Prozesse objektiver und effizienter zu gestalten. Dabei sind je nach Ausgestaltung des eingesetzten Systems sowohl das Verbot von vollautomatisierten Entscheidungen ohne menschliche Einbindung nach Art 22 DSGVO als auch die Verpflichtungen der KI-VO zu beachten.

