Dem Betriebsrat (BR) kommen bestimmte Befugnisse beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zu. Das Briefing behandelt die allgemeinen Befugnisse der Belegschaft beim Einsatz von KI in der Arbeitswelt, insb die Bestimmungen des ArbVG, aber auch Art 26 Abs 7 und Art 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) sowie die Rechtslage für Betriebe ohne BR. Es bedarf einer Einzelfallprüfung, ob betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte zum Tragen kommen. Um rechtliche Risiken zu minimieren, ist es ratsam, frühzeitig eine Vorgehensweise beim KI-Einsatz zu etablieren und ggf den BR miteinzubeziehen.

