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Betriebsratsmitglied - Kündigungs- und Entlassungsschutz

Betriebsrat & BetriebsvereinbarungenRechtsstellung der BetriebsratsmitgliederSabaraJänner 2024

Eine Kündigung oder Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes ist nur aus bestimmten Gründen möglich und kann erst nach vorheriger Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden. Bei manchen Entlassungsgründen ist ausnahmsweise auch eine nachträgliche Zustimmung möglich. Bei einigen Kündigungs- bzw Entlassungsgründen greift die Mandatsschutzklausel, die besagt, dass im Fall eines in Ausübung des Mandates gesetzten Kündigungs- oder Entlassungsgrundes das Gericht die Klage auf Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung abweisen muss, wenn das Verhalten unter Abwägung aller Umstände entschuldbar war. 

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