Jedes Betriebsratsmitglied hat innerhalb der fünfjährigen Funktionsperiode Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zu 3 Wochen und 3 Arbeitstagen. Ausnahmsweise ist auch eine längere Bildungsfreistellung möglich (5 Wochen). In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern kann ein weiteres Betriebsratsmitglied bis zu einem Jahr gegen Entfall des Entgelts freigestellt werden.
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