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Arbeitszeit - Auskunftspflichten des Arbeitgebers

ArbeitszeitMelde- und InformationspflichtenThöny-MaierJuni 2024

Das Gesetz normiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. In die Aufzeichnungen hat er nach verschiedenen Rechtsgrundlagen diversen Personen und Stellen Einsicht zu gewähren. Neben dem Arbeitnehmer, der auf Verlangen einmal monatlich die ihn betreffenden Aufzeichungen erhalten muss, haben etwa auch noch das Arbeitsinspektorat, die PLAB-Prüfer, die Prüforgane hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping und auch der Betriebsrat ein Recht auf Einsicht. Dadurch, dass verschiedene Rechtsgrundlagen anzuwenden sind, gelten verschieden lange Aufbewahrungspflichten.

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