Mit 1. 7.2017 wurde die gesetzlich festgelegte Verpflichtung des Arbeitgeber gewisse Gesetze im Betrieb aufzulegen, aufgehoben. Unabhängig davon bestehen weiterhin verschiedene Aushangpflichten nach dem Arbeitszeitgesetz über die Arbeitszeiteinteilung bei Gleitzeit, über generelle Ruhepausen und nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Ein Aushang hat gut ersichtlich zu sein und ist aktuell zu halten. Sinn dieser Vorschrift ist es, dass die Arbeitnehmer auf einen Blick sehen können sollen, welche Rahmenbedingungen für sie gelten und wo sie einen Gestaltungsspielraum haben.