vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auftraggeberhaftung

SozialversicherungBeitragsrecht - ASVGEichingerOktober 2024

Mit §§ 67a ff ASVG hat der Gesetzgeber ein Sonderhaftungsrecht für die Baubranche konzipiert: Die Auftraggeberhaftung soll Ausfällen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Sozialbetrug entgegenwirken. Unternehmen bzw Auftraggeber, die die Erbringung von Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG an andere Unternehmen weitergeben, haften daher grundsätzlich für rückständige Sozialversicherungsbeiträge der Auftragnehmer. Die Haftung des Auftraggebers wird auf diese Weise an die Nichtabfuhr von Beiträgen durch den Auftragnehmer geknüpft. Unter Umständen bestehen jedoch Haftungsbeschränkungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte