Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in den drei Versicherungszweigen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. In diesem Briefing wird näher auf die Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie auf die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter eingegangen.